Brandschutztechnische Nachweise
Wir erstellen Brandschutznachweise im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes für Regelbauten der Gebäudeklassen 1 bis 5 auf Grundlage der jeweils geltenden Landesbauordnungen, eingeführten Technischen Baubestimmungen und landesspezifischen Prüfverordnungen. Maßgeblich sind dabei insbesondere die bauordnungsrechtlichen Schutzziele des Brandschutzes sowie die konkreten Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes.
Brandschutznachweise und Brandlastberechnungen aus einer Hand
Unser Leistungsumfang
Wir erstellen Brandschutznachweise im vorbeugenden Brandschutz für Regelbauten der Gebäudeklassen 1 bis 5 auf Grundlage der jeweils geltenden Landesbauordnungen, Technischen Baubestimmungen und landesspezifischen Verfahrensvorschriften. Ziel ist eine fachlich belastbare, wirtschaftlich sinnvolle und genehmigungsfähige Lösung für Ihr Bauvorhaben. Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen der Länder orientieren sich systematisch an den Gebäudeklassen 1 bis 5 und an den allgemeinen Schutzzielen des Brandschutzes.
Neubauten, Nutzungsänderungen, Erweiterungen und Umbauten
Gerade bei Neubauten, Nutzungsänderungen, Erweiterungen und Umbauten ist ein klar strukturierter Brandschutznachweis ein zentraler Baustein für einen reibungslosen Planungs- und Genehmigungsprozess. Wir bewerten die brandschutztechnischen Anforderungen frühzeitig, erkennen kritische Punkte im Projektverlauf und entwickeln praxistaugliche Lösungen, bevor daraus kostenintensive Verzögerungen werden.
Brandschutz für Sonderbauten
Wir erstellen objektspezifische Brandschutzkonzepte, Nachweise Stellungnahmen für Sonderbauten mit erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen. Dabei entwickeln wir fachlich belastbare, genehmigungsorientierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für Neubauten, Bestandsbauten, Nutzungsänderungen und Erweiterungen. Sonderbauten unterliegen regelmäßig besonderen Anforderungen und einem erhöhten Abstimmungsbedarf mit Behörden und Prüfstellen – genau dafür liefern wir strukturierte, prüffähige und praxisgerechte Brandschutztechnische Nachweise.
Leistungsbaustein nach Abschnitt 6
Wir erstellen Nachweise nach Abschnitt 6 der Industriebaurichtlinie im Verfahren ohne Brandlastermittlung. Dabei prüfen wir die zulässigen Brandabschnittsflächen und die erforderlichen Anforderungen an Baustoffe und Bauteile auf Grundlage der Feuerwiderstandsklasse, der Gebäudeausführung und der brandschutztechnischen Infrastruktur. Das Ergebnis ist ein fachlich belastbarer, richtlinienkonformer und genehmigungsorientierter Nachweis für Industriebauten.
Leistungsbaustein nach Abschnitt 7
Wir erstellen Nachweise nach Abschnitt 7 der Industriebaurichtlinie auf Grundlage des Rechenverfahrens nach DIN 18230-1. Dabei werden für Brandbekämpfungsabschnitte die zulässigen Flächen und die erforderlichen Anforderungen an die Bauteile rechnerisch bestimmt. So entstehen belastbare, wirtschaftliche und genehmigungsorientierte Lösungen für Industriebauten mit komplexeren brandschutztechnischen Anforderungen.
Unsere Leistungsbeschreibung
Wir entwickeln Brandschutzlösungen für Sonderbauten, die nicht nur fachlich richtig sind, sondern auch im Genehmigungsprozess tragfähig funktionieren. Das reduziert Reibungsverluste, verbessert die Abstimmung mit Planungsbeteiligten und schafft eine belastbare Grundlage für eine wirtschaftliche und sichere Projektumsetzung.
Sie planen ein Bauvorhaben, eine Nutzungsänderung oder benötigen einen fachlich belastbaren Brandschutznachweis?
Wir unterstützen Sie mit objektspezifischen, genehmigungsorientierten und praxistauglichen Lösungen im vorbeugenden Brandschutz.